Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben?
Diskussionspapier und Fragebogen zum ärztlich assistierten Suizid
Am 26 Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig sei. Mehr noch, das Verfassungsgericht entschied, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen.
Allerdings besteht kein Anspruchsrecht auf ärztlich assistierten Suizid, da kein Arzt verpflichtet werden kann, Suizidhilfe zu leisten.
Fast zwei Jahre danach hat sich wenig getan. Viel ist hierüber diskutiert worden zuletzt auf dem Online Schmerz- und Palliativtag der DGS in diesem Jahr. In einer großen Runde deutscher und österreichischer Palliativmediziner und Patientenvertreter wurde schnell klar, dass die Positionen der einzelnen Diskussionsteilnehmer weit auseinanderliegen.
Wir möchten gerne wissen, wie die Ärztinnen u. Ärzte vor Ort, die tagtäglich Ihre Patienten versorgen und sich mit selbstbestimmtem Sterben auseinandersetzen, tatsächlich denken. Also denjenigen Ärzten/innen die tagtäglich mit diesem Problem konfrontiert werden und sich mit dieser Situation auseinandersetzen müssen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt rund um den ärztlich assistierten Suizid. Helfen Sie uns bitte mehr Klarheit zu diesem wichtigen ärztlichen, medizinischen und gesellschaftspolitischen Thema zu bekommen.
Der Fragebogen ist anonymisiert. Die Umfrage nimmt maximal 5-10 min Ihrer Zeit in Anspruch, ist aber für uns als Versorgergesellschaft immens wichtig, um die Positionen von Patienten und behandelnden Ärzten auch politisch zu vertreten.
Wir möchte alle Ärzte und Ärztinnen bitten, an dieser Umfrage teilzunehmen!
Für den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin
J. Horlemann N. Schürmann
Präsident der DGS Vizepräsident der DGS